« Keyword-Missbrauch auf Google gestoppt / Präzedenzfall
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine folgenreiche Entscheidung im Bereich Keyword-Advertising und Google gefällt. Das österreichische Höchstgericht untersagt den Kauf und die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe, um bei Suchergebnissen von Google vor den eigentlichen Inhaber der Marke gereiht zu werden.
“Mit diesem Beschluss hat sich erstmals ein Höchstgericht im deutschsprachigen Raum mit der Unzulässigkeit von Keyword-Advertising auseinandergesetzt”, erklärt Axel Anderl, Rechtsanwalt bei Dorda Brugger Jordis http://www.dbj.at, der die klagende Partei vertreten hat. “Da die Wechselwirkung gerade im IT-Recht sehr groĂź ist, gehe ich davon aus, dass die Entscheidung auch fĂĽr Deutschland bzw. ganz Europa als Präzedenzfall dienen wird”.
Im konkreten Anlassfall wurde der Beschwerde der österreichischen Vinothek-Kette Wein & Co http://www.weinco.at Recht gegeben, die ihre Markenrechte durch eine groĂźe österreichische Lebensmittelkette verletzt sah. Diese hatte den Begriff “Wein & Co” als Keyword bei Google gekauft und diesen Begriff zudem als Ăśberschrift fĂĽr den Eintrag der eigenen Webseite verwendet. Suchte ein User nun nach dem Unternehmen Wein & Co, schien an erster Stelle und unter dem Namen der Konkurrenz die URL der Lebensmittelkette auf. Eine derartige Praxis sei unzulässig, so der OGH. Nach der Entscheidung ist bereits der Kauf des fremden Kennzeichens als Suchwort alleine unzulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob das fremde Suchwort als Ăśberschrift des Treffers aufscheint oder nicht.
FĂĽr Google könnte das Urteil ebenfalls weitreichende Konsequenzen haben. “Google macht mit dem Verkaufen von Suchwörtern und dem Vorreih-System viel Geld. Wenn nun die zugkräftigsten Keywörter wegfallen, da sie aufgrund der wettbewerbsrechtlichen Situation nicht mehr an Konkurrenten verkauft werden dĂĽrfen, zieht das natĂĽrlich einen Einnahmeverlust mit sich”, so Anderl. Bei Google zeigte man sich in einer ersten Reaktion bedeckt. Man wolle den Anlassfall ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts derzeit nicht kommentieren, werde sich aber eingehend mit dem Urteil auseinandersetzen, so Google-Sprecher Kay Oberbeck.(pte)
Am 15. Mai 2007 um 09:25 Uhr
endlich geht da mal was….