Donnerstag, 17.05.2012
 
« Bundesrat passt Urheberrecht den digitalen Technologien an





« Bundesrat passt Urheberrecht den digitalen Technologien an

Die letzte Revision des Urheberrechts liegt bereits 14 Jahre zurück, nun will der Bundesrat ein neues Urheberrecht einführen, welches besser auf die heutige Zeit der digitalen Medien abgestimmt ist. Mit den neuen Bestimmungen wird vor allem Hackern das Leben schwer gemacht und illegale Internet-Tauschgeschäfte unterbunden. Was allerdings immer noch legal sein wird, ist für den privaten Zweck Musik aus dem Internet herunterzuladen.

Er hat die Botschaft zur Modernisierung des Urheberrechts veröffentlicht. Denn das geltende Recht von 1992 ist noch auf analoge Technologien ausgerichtet.

Kernpunkt der Revision ist das Verbot, Schutzmassnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten und Kopiersperren auf CD und DVD zu umgehen.

Heute wird der Anteil der Piraterie am gesamten Welthandel von der OECD auf 7 bis 9 Prozent geschätzt. In Anbetracht des grossen Marktvolumens von mehreren Milliarden US-Dollar sind 7 – 9 Prozent einige Franken J

Das Verbot erfasst auch Herstellung und Vertrieb von Umgehungssoftware und das Anbieten von Dienstleistungen, die Schutzvorrichtungen knacken können.

Eine Fachstelle soll jedoch in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Kreisen dafür sorgen, dass mit solchen Schutzmassnahmen nicht in missbräuchlicher Weise gesetzlich erlaubte Werkverwendungen unterbunden werden. Dadurch soll Befürchtungen der Nutzer und der Konsumenten Rechnung getragen werden.

 

Download zum persönlichen Gebrauch erlaubt
Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, soll auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt werden: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von allen Rechtsinhabern gestützt auf das so genannte On-Line-Recht belangt werden.

Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll hingegen weiterhin uneingeschränkt zulässig sein. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Auch Billig- und Gratisangebote können legal sein. Strafbar bleibt der Upload geschützter Werke über Tauschbörsen.

Keine Haftung der Provider
Daneben enthält die Vorlage eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die im Interesse der Nutzer und der Konsumenten sind. So sollen die Internet Service Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften müssen. Bibliotheken und Archive erhalten eine weitere Schutzschranke für den Erhalt ihrer Bestände.

 

Keine Geräteabgabe
In der Schweiz wird es (wie teilweise im Ausland) nicht zu einer Geräteabgabe kommen. Vorgesehen war zusätzlich zu einem Zuschlag auf CD- oder DVD-Rohlingen auch eine Abgabe beim Kauf von Geräten wie Computern mit CD- oder DVD-Brennern und MP3-Geräten. Diese Abgaben haben den Zweck, die für Privatkopien geschuldete Vergütung bereits beim Kauf von potentiellen Datenträgern von rechtlich geschütztem Inhalt zu decken.

Die Gesetzesrevision wird es dem Bundesrat ermöglichen, zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) von 1996 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte zu ratifizieren. Die beiden so genannten Internet-Abkommen legen die Standards für die Anpassung des Schutzes an die neuen Technologien fest.

Weitere Informationen
Admin.ch
BielerTagblatt

Artikeldatum Sonntag, den 12. März 2006 um 08:36 Uhr | Hits 1953 Channel Audio und MP3

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